Wasser- und Gaspreis Höxter 2022/23

Zusagen der GWH gegenüber den Bürgern für Höxter BfH

Wir, die BfH sind in den vergangenen Tagen des Öfteren auf die aktuelle Situation unseres gemeinsamen Widerstandes gegen die Wasserpreiserhöhung zum 01.01.2021 und auf Strom- und Gaspreisanpassungen angesprochen worden.

Wir halten es daher für angezeigt, Sie hierzu auf dem Laufenden zu halten bzw. Ihnen eine Einschätzung zu den Strom- und Gaspreisanpassungen mitzuteilen.

1. Wasserpreis Höxter

Der Zählerstand vom 30. November 2022 wird von der GWH als Abrechnungsgrundlage für die Jahresrechnung 2022 angesetzt.

Wir haben die feste Zusage von der GWH, dass „alle Wasserkunden“ in der Jahresrechnung 2022 eine Gutschrift von 0,51 €/m³ auf den Vorjahresverbrauch (2021) erteilt wird.

Weiter wurde von der GWH versprochen, dass der Wasserpreis rückwirkend auf den 01.01.2022 angepasst wird, damit der auch für 2022 zu erwartende „Übergewinn“ in der Wassersparte an „alle“ Kunden zurück gegeben wird.

Es bleibt nun erst einmal noch abzuwarten, wie die GWH die öffentlich gemachten Zusagen in der Jahresrechnung 2022 abrechnet.

In der Zwischenzeit hat die BfH die Landeskartellbehörde und die Wirtschaftsministerin des Landes NRW angeschrieben, da die Landeskartellbehörde mit der Genehmigung Wasserpreiserhöhung der GWH eine Umsatzrendite von 25 % ermöglicht hat, die wohl in Märkten mit Wettbewerb nicht zu erzielen wäre. Wir haben die Landeskartellbehörde und die Wirtschaftsministerin um reflektierende Überprüfung des Preisprüfungsverfahrens und um Stellungnahmen gebeten.

Ich habe zudem bei der Wirtschaftsprüferkammer einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens wegen möglicher Verletzungen der Berufspflichten gegen den Abschlussprüfer der GWH, der gleichzeitig als grundlegender Berater vor, während und nach der durchgeführten Erhöhung des Wasserpreises für die GWH tätig war, gestellt.

Im Rahmen meiner weiteren Recherchen habe ich mir den zuvor von der Landeskartellbehörde erhaltenen Benchmarkbericht Wasserversorgung NRW mit den Basiszahlen von 2018 angesehen.

Daraus ist zu entnehmen, dass in der Vergleichsgruppe der GWH die Eigenförderung von Trinkwasser im Mittel zu Kosten von 0,35 € erfolgte.

Der günstigste Wasserversorger in der Vergleichsgruppe wurde mit 0,14 €/m³ Förderkosten angegeben.

Seit dem Verkauf der Höxteraner Trinkwasserbrunnen im Jahr 1977 an die VGW Rheda-Wiedenbrück, einem Unternehmen des Gelsenwasserkonzerns kauft die GWH unser Trinkwasser von der VGW ein.

Die Bezugskosten der GWH lagen im Jahr 2018 bei 0,57 €/m³. Der günstigste Wert in der Vergleichsgruppe lag bei 0,35 €/m³

Unter der Berücksichtigung, dass das Trinkwasser in Höxter vergleichsweise einfach „vor Ort“ zu fördern ist und bis auf die Wasserhärte von bester Qualität ist und faktisch keiner Aufbereitung bedarf, ist anzunehmen, dass die Förderkosten des Trinkwassers in Höxter eher im unteren Bereich der Versorgungsunternehmen der Vergleichsgruppe liegen dürften.

Bei einer Fördermenge von 1,4 Mio. m³ Trinkwasser jährlich ergibt sich so ein Gewinnpotential für die VGW als Vorlieferanten von bis zu 650 T€.

Der BGH hat bereits im Jahr 2008 in einem Verfahren gegen eine Gasversorger zur Auslegung des § 315 BGB, der auch für Preisanpassungen für Wasserversorger anzuwenden ist, festgestellt, dass ein Versorger nicht nach belieben einkaufen darf, sondern das er sich um alternative preiswertere Beschaffungsquellen bemühen muss. Der Versorger ist so also zur Interessenwahrung seiner Kunden verpflichtet.

Für uns als Höxteraner Wasserverbraucher heißt das, wenn alternativ zum Wasserbezug von der VGW die Eigenförderung günstiger wäre, dürften bei der Wasserpreiskalkulation auch nur die günstigeren Opportunitätskosten der Eigenförderung angesetzt werden.

Wir, die unabhängige Wählergemeinschaft Bürger für Höxter haben wegen des zu hoch erscheinenden Wasserbezugspreises von der VGW einen Antrag bei der Landeskartellbehörde wegen möglicherweise missbräuchlicher Preisgestaltung der VGW letztlich zu unser aller Lasten gestellt.

Es scheint so, dass die VGW die bis vor ein paar Jahren mit 50 % und heute mit noch 25 % an der GWH beteiligt ist, seit 1978 erhebliche Gewinne aus dem Wasserverkauf an die GWH erzielt hat, die möglicherweise nicht rechtmäßig den Wasserverbrauchern in Höxter in Rechnung gestellt wurden. Der Gesamtbetrag seit 1978 dürfte sich nach ersten überschlägigen Berechnungen in einer Bandbreite von 10 bis 20 Mio. € bewegen.

Die BfH strebt daher so schnell wie möglich eine Rekommunalisierung der Trinkwasserbrunnen in Höxter an. Wenn dies demnächst im Rat keine Mehrheit finden sollte, beabsichtigt die BfH die Rekommunalisierung der Trinkwasserbrunnen über ein Bürgerbegehren zu verfolgen.

Sie sollten aus den vorgenannten Gründen die Rücknahme Ihrer Widersprüche gegenüber der GWH noch nicht erklären.

2. Gas- und Strompreisentwicklung

Über die Entwicklung der Gas- und Strompreise wird in den Medien nahezu täglich berichtet. Hier den Überblick zu behalten ist für den Normalverbraucher fast unmöglich.

Die Rechtsgrundlagen der Versorgungsunternehmen für Preisanpassungen sind aber eigentlich ganz einfach und diese sind zumeist auch in den AGB´s der Versorgungsunternehmen als Verpflichtung gegenüber ihren Kunden so festgeschrieben. Versorgungsunternehmen dürfen unvermeidbare Kostensteigerungen, die sie hinnehmen müssen an die Kunden weitergeben. Kostensenkungen müssen sie an die Kunden weitergeben.

Das heißt, wenn der Versorger das was er darf, vollumfänglich ausschöpft und das was er muss, an die Kunden auskehrt, bleibt sein Gewinn unverändert. Hier sagt die Rechtsprechung, das ursprüngliche Äquivalenzverhältnis (von Kosten und Gewinn) muss bei Preisänderungen gewahrt bleiben.

Dieser doch relativ einfache Grundsatz für Preisanpassungen in der Versorgungswirtschaft wird so leider aber nicht öffentlich kommuniziert.

Hier scheut die Versorgungswirtschaft wohl offensichtlich die notwendige Transparenz.

Die Versorgungsunternehmen verfolgen unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die bei den zur Zeit stark schwankenden Marktpreisen für Strom und Gas zu genauso stark differierenden Beschaffungskosten zwischen einzelnen Versorgungsunternehmen führen können.

Daher ist es in dieser Phase noch schwieriger als zuvor zu beurteilen, ob eine Preisanpassung „angemessen“ und rechtskonform ist oder nicht.

Gestern bin ich im Fernsehen mit einem Bericht über die Strompreisanpassung der Stadtwerke Dreieich aufmerksam geworden. Der Arbeitspreis in der Grundversorgung liegt dort ab dem 01.01.2023 bei 37,5 ct/kWh und damit unter dem vorgesehenen Preisdeckel der Bundesregierung von 40 ct./kWh.

Der Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich warnt davor, dass andere Versorgungsunternehmen den vorgesehenen Preisdeckel der Bundesregierung missbrauchen könnten, um Mitnahmeeffekte von zusätzlichen Gewinnen zu generieren.

Wie steht es aber vor Ort hier bei uns in Höxter?

Die GWH hat am 17.11.2022 die Gaspreise in der Grundversorgung ab dem 01.01.2023 veröffentlicht. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh führt dies zu Jahreskosten eines durchschnittlichen Einfamilienhauses von 3.580 €.

Meine Ehefrau und ich beziehen für unser Einfamilienwohnhaus das Gas von der EnBW. Die Preisfixierung läuft zum 31.12.2022 aus und die EnBW hat uns am 17.11.2022 die Preisänderung ab dem 01.01.2023 mitgeteilt. Danach würden wir in 2023 für 20.000 kWh allerdings „nur“ 2.640 € an die EnBW zu zahlen haben.

Das sind immerhin 940 € oder gut 35 % weniger im Vergleich zur GWH.

Ob die GWH sich bei der Preisänderung für Gas in der Grundversorgung bisher und zukünftig rechtskonform verhält oder nicht, lässt sich daraus aber leider nicht ableiten oder gar erkennen.

Die gravierende Abweichung ist aber Grund genug hier genauer hinzuschauen.

Bei den Strompreisen der GWH scheint es nach ersten Informationen, die mir zugetragen wurden, ähnlich zu sein. Hier hoffe ich in den nächsten Tagen nähere Informationen von der Eon als hiesigem Grundversorger für Strom und von der GWH zu erhalten.

Wir, die unabhängige Wählergemeinschaft Bürger für Höxter werden also neben dem Wasserpreis auch die Gas- und Strompreise in Höxter kritisch im Blick behalten und so versuchen die Kundeninteressen zu schützen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen vorstehend einen ausreichenden Überblick über den momentanen Sachstand zu den Preisen und Preisänderungen in der Wasser-, Strom- und Gasversorgung verschaffen.

Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Loges

1. Vorsitzender Bürger für Höxter e.V.

Ratsmitglied (Stadt Höxter)

Kreistagsmitglied (Kreis Höxter)

No responses yet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

27 − 22 =

Latest Comments

Keine Kommentare vorhanden.